Aufgaben und Organisation
Um das Zusammenwirken und die Vernetzung von Kultur und Tourismus weiter zu stärken, gibt es seit 2019 in der Sächsischen Staatsregierung einen eigenständigen Geschäftsbereich für Kultur und Tourismus (SMKT).
Angesiedelt ist er im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Kultur
Der Geschäftsbereich ist zuständig für die Pflege von zeitgenössischer Kunst und Kultur in den verschiedenen Sparten von Musik, darstellender und bildender Kunst, Literatur, Film und Soziokultur. Gleiches gilt für Bibliotheken, Museen und Theater sowie der Kulturellen Bildung in den Städten und auf dem Land. Dieser beschäftigt sich mit der Pflege des kulturellen Erbes und der Erhaltung von Kulturgütern für nachfolgende Generationen. Dies umfasst neben den Künsten unter anderem auch die Archäologie, die Erinnerungskultur und die Industriekultur.
Die Kulturstaatsbetriebe, unter denen sich mit Semperoper und Staatlichen Kunstsammlungen international renommierte Einrichtungen befinden, werden ebenfalls vom Geschäftsbereich betreut. Ebenso ist dieser Ansprechpartner für die Angelegenheiten des sorbischen Volkes als autochthone Minderheit im Freistaat Sachsen. Er unterstützt die Pflege der sorbischen Sprache und Kultur.
Weiterhin setzt sich der Geschäftsbereich für die kulturellen Belange in aktuellen Veränderungsprozessen wie dem Strukturwandel in den Braunkohlerevieren, der Digitalisierung und vielen weiteren ein und wirkt darüber hinaus an der Verbreitung der sächsischen Kultur in zahlreichen internationalen Partnerschaften und Kooperationen mit.
Mit dem Kulturdialog »Zukunft hoch K« hat der Geschäftsbereich einen breit angelegten Kommunikationsprozess ins Leben gerufen, mit dem neue Antworten auf drängende Zukunftsfragen für das Kulturland Sachsen gefunden werden sollen. Der Kulturdialog lädt von April 2022 bis April 2024 zur Zusammenarbeit in verschiedenen Formaten ein, vor allem zu den Themen angemessene Vergütung und soziale Absicherung, Publikumsentwicklung sowie Werte und Wertschöpfung.
Tourismus
Der Geschäftsbereich koordiniert innerhalb der Staatsregierung ressortübergreifend die Belange des Tourismus. Hier ist er zuständig für die Tourismuspolitik, die Tourismuswirtschaft, das Tourismusmarketing, die Destinationsentwicklung und die kulturpolitische Vernetzung; ebenso für die Förderung der verschiedenen Betriebe, Institutionen und Einrichtungen des Tourismus in Sachsen. Er vertritt deren Interessen und fördert das sich gegenseitig ergänzende Zusammenwirken. Der Geschäftsbereich führt dazu Strategie- und Beratungsprozesse durch und steht im regelmäßigen Austausch mit den lokalen Akteuren und Einrichtungen.
Durch die vom Geschäftsbereich unterstützten Akteure wie auch seine eigenen Aktivitäten trägt er dazu bei, dass die Attraktivität und Bekanntheit Sachsens als Reise- und Kulturland weltweit kontinuierlich zunimmt. Grundlage für die Vermarktung Sachsens als Reiseland bildet eine umfangreiche Marktforschung, unter anderem zu den Marktpotentialen, den Zielgruppen und den nachgefragten Themen und Angeboten. Dabei spielt, aufgrund der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Angeboten, das Thema nachhaltiger Tourismus aktuell eine große Rolle. Das zweite wichtige Thema in dem Zusammenhang ist die Digitalisierung des Tourismus, sowohl auf betrieblicher Ebene, als auch in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Vertrieb. Die Leitkategorien für den Tourismus in Sachsen sind Städte und Kultur, Aktiv und Natur sowie Familienurlaub.
Vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen für die Tourismusbranche liegt ein Schwerpunkt des Geschäftsbereichs im Jahr 2023 auf der Entwicklung einer umfassenden neuen Strategie – eines »Masterplans« – für den Tourismus in Sachsen. Dieser soll ein abgestimmtes und verbindliches Zukunftsbild für die kommenden Jahre für alle Touristiker in Sachsen bieten. Um eine enge Einbindung der Branche sicherzustellen, widmen sich in einem Beteiligungsprozess sieben Zukunftswerkstätten den Handlungsfeldern Tourismusmarketing, Finanzen und Verantwortung, Ganzjahrestourismus, Fachkräfte, Nachhaltigkeit, Mobilität und Digitalisierung.
Gesetze und Verordnungen in den Bereichen Kultur und Tourismus
- Richtlinie zur Abmilderung von Härtefällen in der Corona-Krise bei freien Trägern im Bereich Kunst und Kultur (RL Corona-Härtefälle Kultur)
- Richtlinie zur Förderung von freien Musikschulen, freiberuflichen Anbietern und von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (FRL MuTaCo)
- Förderrichtlinie zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten (FRL Neustart Tourismus und Modellprojekte)
- Förderrichtlinie zur Förderung von Tierparks und zoologischen Gärten in der Corona-Krise (FRL Zoos)
Kulturräume
- Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG)
- Verordnung über die Zuweisung von Landesmitteln an die Kulturräume (Sächsische Kulturraumverordnung – SächsKRVO)
- Verwaltungsvorschrift über die Bewilligung von Zuwendungen für Strukturmaßnahmen nach § 6 Absatz 2 Buchstabe b des Sächsischen Kulturraumgesetzes (VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz)
Förderrichtlinien
- Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Kunst und Kultur)
- Richtlinie zur Förderung der Arbeit an Musikschulen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung)
Institutionen
- Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
- Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste (SächsAKG)
Preise und Titel
- Verwaltungsvorschrift über die Verleihung der Ehrentitel Kammersängerin/Kammersänger, Kammermusikerin/Kammermusiker und Kammervirtuosin/Kammervirtuose (VwV-Ehrentitel)
- Verwaltungsvorschrift zur Vergabe eines Literaturpreises
- Statut des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen
Sorben
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)
- Sächsisches Gesetz über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz – SächsKurG)
- Förderrichtlinie zur Förderung von Tierparks und zoologischen Gärten in der Corona-Krise (FRL Zoos)
- Förderrichtlinie zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten (FRL Neustart Tourismus und Modellprojekte)